Gesetzliche Renteninformation

 

Seit dem 1. Juni 2002 versendet die Deutsche Rentenversicherung jährlich individuelle Renteninformationen an die gesetzlich Rentenversicherten. Enthalten ist hier ein Überblick über die bereits individuell erreichten gesetzlichen Rentenansprüche. Zudem werden die voraussichtlichen Ansprüche bezüglich einer normalen Altersrente nach Erreichen des entsprechenden Rentenalters gemäß einer Hochrechnung angegeben. Doch nur zwei von drei können laut einer aktuellen Umfrage die Informationen auch richtig deuten.

 

Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten alle gesetzlich Rentenversicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten aufweisen können, eine jährliche Renteninformation.

Wie eine Befragung unter 1.000 Berufstätigen hierzulande zeigt, können mit diesen Informationen nur etwa zwei von drei Umfrageteilnehmern die Höhe ihrer Altersrente einschätzen. Für jeden fünften Berufstätigen sind die Renteninformationen des DRV nach eigenen Angaben unverständlich. Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Marktforschungsinstitut Kantar Emnid im Auftrag eines Anbieters von Investment- und Altersvorsorgelösungen.

 

Angaben zur Erwerbsminderungs- und Regelaltersrente

Im Detail wird auf der ersten Seite der Renteninformation das Datum genannt, ab dem der jeweilige Rentenversicherte eine normale Altersrente (Regelaltersrente) frühestens beziehen kann. Zudem wird die aktuelle Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dem Versicherten zustehen würde, wenn er aus gesundheitlichen Gründen ab dem Zeitpunkt der Informationserstellung unter anderem weniger als drei Stunden am Tag arbeiten könnte, genannt.

 

Danach wird die Höhe der Regelaltersrente ausgewiesen, die der Rentenversicherte erhalten würde, wenn er ab dem Zeitpunkt der Informationserstellung keine neuen Rentenbeiträge einbezahlt und keine Rentenzeiten dazukommen würden.

Nachfolgend wird die hochgerechnete Höhe der Regelaltersrente angezeigt, die der Rentenversicherte bis zum Erreichen der individuellen Altersgrenze erwarten kann, wenn sich die Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht ändert.

 

Rentenbeiträge und Entgeltpunkte

Außerdem wird angegeben, wie sich eine mögliche Rentenanpassung von ein oder zwei Prozent auf die Höhe der

künftigen Regelaltersrente auswirken kann. Alle aufgeführten Rentenbeträge sind Bruttobeträge, das heißt, hiervon sind noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise auch eine Einkommensteuer zu zahlen. Auf der Rückseite der Renteninformation werden die bisher in die Rentenversicherung einbezahlten Beträge des Versicherten und seines Arbeitgebers sowie die Beträge, die für ihn von öffentlichen Stellen wie der gesetzlichen Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit eingezahlt wurden, ausgewiesen.

 

Aufgeführt wird auch die Gesamtzahl der bisher erreichten Entgeltpunkte in der Rentenversicherung, die sich aus den

Rentenversicherungseiträgen und sonstigen Versicherungszeiten wie Kindererziehungszeiten ergeben und für die Ermittlung der Rentenhöhe maßgeblich sind.

 

Versicherungsübersicht

Mit der ersten Renteninformation bekommen die Rentenversicherten zudem einen Versicherungsverlauf zugesandt. Dieser enthält die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungs-Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber und/oder von öffentlichen Stellen gezahlt worden sind, sowie die Angaben zu den bereits erworbenen rentenrechtlichen Zeiten.

 

Neben den Beitragszeiten, also den Zeiten, in denen Beiträge bezahlt worden sind, werden beispielsweise die sogenannten Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten wie Ausbildungszeiten, Studium und Zeiten über Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen in der Übersicht aufgelistet. Diese spielen für den Rentenanspruch und für die Rentenhöhe ebenfalls eine wichtige Rolle. Nicht immer stimmen die in der Renteninformation vorhandenen Daten mit den tatsächlichen Fakten überein.

 

In manchen Fällen werden Beitrags-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten nicht richtig oder gar nicht erfasst oder es kommt zu Zahlendrehern bei der Beitragserfassung. Dies kann jedoch zu falschen Rentenhöhen oder unrechtmäßig

abgelehnten Ansprüchen führen. Daher sollte man nach Erhalt des Versicherungsverlaufs genau prüfen, ob wirklich alle versicherungsrelevanten Zeiten und Beiträge richtig aufgelistet sind.

 

Einkommenslücken im Alter vermeiden

Wer Fehler oder Lücken bei den eingezahlten Beiträgen oder versicherungsrelevanten Zeiten entdeckt hat, sollte sich umgehend an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deuts chen Rentenversicherung wenden, damit die Ungereimtheiten behoben werden können. Dadurch wird eine falsche Rentenhöhe bei Renteneintritt verhindert. Auskunft geben auch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 10004800 oder online im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

 

Wer sich nicht sicher ist, ob die Daten stimmen oder wie hoch seine Einkünfte unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits abgeschlossenen privaten Altersvorsorge sind, kann sich von uns beraten lassen. Die Herbold Finanzberatung hilft bei der Prüfung der Renteninformationen und kann entsprechende Berechnungen durchführen. 

 

Mit einer detaillierten Finanz- und Rentenanalyse helfen wir, Absicherungslücken individuell zu erkennen und zeigen passende, zum Teil sogar staatliche geförderte Vorsorgelösungen auf.